Zeit zu Feiern!
Jubiläumsfest im Vogelpark
Unser Jubiläumsprogramm
Freitag 24.Mai 2019
Live-Musik mit Mangold
ab 19.00 Uhr
Speisen- und Getränkeangebot:
Freitags
Flammkuchen
Champignons im Bierteig
Belegte Brötchen
Diverse Getränke
Frische Cocktails an der Bar!
Sonntag 26.Mai 2019
10.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst
ab 11.30 Uhr Mittagstisch
ab 13.00 Uhr Kinderspaß mit Schminken und Ponyreiten
14.30 Uhr Einweihung des Naturlehrpfades
Sonntags:
Wildschweingulasch mit Spätzle
Schnitzel mit Pommes
Flammkuchen
Wurstsalat
Champignons im Bierteig
Kaffee und Kuchen
Diverse Getränke
Alles natürlich hausgemacht!
Unsere Häschen hoppeln wieder
Osterhasensuche im Vogelpark
Wer alle Hasen gefunden hat bekommt als Belohnung eine kleine Überraschung.
Also los geht's!
am 22.03.2019 um 19:30 Uhr im Erlenstüble
Jahreshauptversammlung
Erinnerung an die Jahreshauptversammlung am 22.März 2019
Beginn: 19.30 Uhr . Versammlungsort: Vereinsgaststätte Erlenstüble
Tagesordnung
- Begrüßung und Totenehrung
Kurzer Überblick über das Vereinsgeschehen - Bericht des Schriftführers
- Bericht des Zuchtwarts
- Bericht des Kassiers
- Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Kassiers
- Entlastung der Verwaltung
Kurze Pause - Neuwahlen
- Satzungsänderung gemäß Ankündigung
- Einführung der Datenschutzordnung
- Ehrung für langjährige Mitgliedschaft
- Verschiedenes
Wünsche und Anregungen zur Versammlung können schriftlich bis zum 15.03.2019 beim 1.Vorsitzenden Lothar Schäfer , Breithauptstr.2 abgegeben werden.
Antrag auf Satzungsänderung
- § 5 Abs.4
Mitglieder, welche das 65. Lebensjahr vollendet haben, können sich auf Antrag von der Beitragspflicht befreien lassen.
Änderungsantrag:
Mitglieder, welche das 65. Lebensjahr vollendet haben, können sich auf schriftlichen Antrag von der Beitragspflicht befreien lassen.
- § 6 Abs.3
Die Mitgliedschaft endet stillschweigend bei Mitgliedern, welche die Zahlung des Mitgliedsbeitrages auch dann nicht leisten wenn sie hierzu schriftlich aufgefordert wurden.
Änderungsantrag:
Die Mitgliedschaft endet stillschweigend bei Mitgliedern, welche die Zahlung des Mitgliedsbeitrages auch dann nicht leisten, wenn sie hierzu schriftlich aufgefordert wurden und innerhalb eines Monats nach Aufforderung den Beitrag nicht entrichten.