Zeit zu Feiern!

Jubiläumsfest im Vogelpark

Unser Jubiläumsprogramm

Freitag 24.Mai 2019

Live-Musik mit Mangold

ab 19.00 Uhr

Speisen- und Getränkeangebot:

Freitags

Flammkuchen

Champignons im Bierteig

Belegte Brötchen

Diverse Getränke

Frische Cocktails an der Bar!

Sonntag 26.Mai 2019

10.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst

ab 11.30 Uhr Mittagstisch

ab 13.00 Uhr Kinderspaß mit Schminken und Ponyreiten

14.30 Uhr Einweihung des Naturlehrpfades

Sonntags:

Wildschweingulasch mit Spätzle

Schnitzel mit Pommes

Flammkuchen

Wurstsalat

Champignons im Bierteig

Kaffee und Kuchen

Diverse Getränke

Alles natürlich hausgemacht!

Unsere Häschen hoppeln wieder

Osterhasensuche im Vogelpark

Wer alle Hasen gefunden hat bekommt als Belohnung eine kleine Überraschung.

Also los geht's!

klein und putz munter

Nachwuchs bei den Ziegen

Ein Besuch lohnt sich.

am 22.03.2019 um 19:30 Uhr im Erlenstüble

Jahreshauptversammlung

Erinnerung an die Jahreshauptversammlung am 22.März 2019

Beginn: 19.30 Uhr . Versammlungsort: Vereinsgaststätte Erlenstüble
Tagesordnung

  1. Begrüßung und Totenehrung
    Kurzer Überblick über das Vereinsgeschehen
  2. Bericht des Schriftführers
  3. Bericht des Zuchtwarts
  4. Bericht des Kassiers
  5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Kassiers
  6. Entlastung der Verwaltung
      Kurze Pause
  7. Neuwahlen
  8. Satzungsänderung  gemäß Ankündigung
  9. Einführung der Datenschutzordnung
  10. Ehrung für langjährige Mitgliedschaft
  11. Verschiedenes
      
    Wünsche und Anregungen zur Versammlung können schriftlich bis zum 15.03.2019  beim 1.Vorsitzenden  Lothar Schäfer , Breithauptstr.2 abgegeben werden.                                                                                                                                 

Antrag auf Satzungsänderung 

  1. § 5  Abs.4
    Mitglieder, welche das 65. Lebensjahr vollendet haben, können sich auf Antrag von der Beitragspflicht befreien lassen.
     
    Änderungsantrag:
    Mitglieder, welche das 65. Lebensjahr vollendet haben, können sich auf schriftlichen Antrag von der Beitragspflicht befreien lassen.
         
     
  2. § 6 Abs.3
    Die Mitgliedschaft endet stillschweigend bei Mitgliedern, welche die Zahlung des Mitgliedsbeitrages auch dann nicht leisten wenn sie hierzu schriftlich aufgefordert wurden.
     
    Änderungsantrag:
    Die Mitgliedschaft endet stillschweigend bei Mitgliedern, welche die Zahlung des Mitgliedsbeitrages auch dann nicht leisten, wenn sie hierzu schriftlich aufgefordert wurden und innerhalb eines Monats nach Aufforderung den Beitrag nicht entrichten.